ArbG Berlin, vom 19.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 28477/94
LAG Berlin, vom 12.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 17/95
Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
BAG, Urteil vom 24.01.1996 - Aktenzeichen 7 AZR 496/95
DRsp Nr. 1996/28734
Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
»1. Auch die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf eines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat, daß er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit ist.2. In einem solchen Falle liegt der sachliche Befristungsgrund des Vergleichs nur vor, wenn zwischen den Parteien bereits ein offener Streit über den rechtlichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses besteht, der durch die Vereinbarung der Befristung beigelegt wird.«