Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 05. Februar 2009 - 3 Ca 381/08 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung und einer ordentlichen Kündigung.
Der Beklagte ist die A und betreibt in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins u. a. das Sport-, Natur- und Erlebniscamp am B. Der Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer.
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