LAG Bremen, vom 30.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 29/00
ArbG Bremen, vom 16.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6340/98
Mutterschutzlohn; Ärztliches Beschäftigungsverbot; Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes; krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit; psychische Belastungen am Arbeitsplatz; Verschlechterung der Gesundheit bei Fortdauer der Beschäftigung; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Darlegungs- und Beweislast für den Anspruch auf Mutterschutzlohn; Erschütterung des Beweiswerts; Erläuterung des Beschäftigungsverbots; Zeugenvernehmung des Arztes; Beweiswürdigung; Ablehnung von Beweisanträgen
BAG, Urteil vom 13.02.2002 - Aktenzeichen 5 AZR 588/00
DRsp Nr. 2002/5228
Mutterschutzlohn; Ärztliches Beschäftigungsverbot; Gefährdung von Leben oder Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes; krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit; psychische Belastungen am Arbeitsplatz; Verschlechterung der Gesundheit bei Fortdauer der Beschäftigung; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Darlegungs- und Beweislast für den Anspruch auf Mutterschutzlohn; Erschütterung des Beweiswerts; Erläuterung des Beschäftigungsverbots; Zeugenvernehmung des Arztes; Beweiswürdigung; Ablehnung von Beweisanträgen
»Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließt den Anspruch aus § 11MuSchG grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts). Bewirkt eine bestehende Krankheit erst bei Fortführung der Beschäftigung die weitere Verschlechterung der Gesundheit und dadurch die Unfähigkeit zur Arbeitsleistung, kommt es darauf an, ob die Ursache hierfür ausschließlich in der Schwangerschaft liegt. In diesem Falle ist der Anspruch auf Mutterschutzlohn gegenüber dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorrangig.«Orientierungssätze:
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