LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.01.1996
1/15 Sa 1075/95
Normen:
MuSchG § 9 Abs. 1 § 14 Abs. 1 Satz 1 ; RVO § 200 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 03.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3575/94

Mutterschaftsgeld: Zuschuss - Beginn des Zahlungszeitraums

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.01.1996 - Aktenzeichen 1/15 Sa 1075/95

DRsp Nr. 2001/15156

Mutterschaftsgeld: Zuschuss - Beginn des Zahlungszeitraums

1. Im Falle einer Entbindung vor dem ursprünglich festgelegten Termin, besteht auch der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit, für die Mutterschaftsgeld zu zahlen ist. 2. Das gilt auch dann, wenn die Frau in dem vom Zeitpunkt der früheren Entbindung her berechneten Sechswochenzeitraum arbeitsunfähig krank war.

Normenkette:

MuSchG § 9 Abs. 1 § 14 Abs. 1 Satz 1 ; RVO § 200 Abs. 3 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 12.03.1997 - 5 AZR 226/96 = DRsp-ROM Nr. 1997/4727 -.

Vorinstanz: ArbG Wiesbaden, vom 03.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3575/94