1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.08.2008 - 5 Ca 3525/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht mit der Klage wegen Mobbings Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche geltend und begehrt eine aus seiner Sicht tarifgerechte Beschäftigung.
Der am 02.07.1963 geborene Kläger ist seit dem 01.09.1980 bei der Beklagten in deren Automobilwerk beschäftigt, zuletzt mit einem Gehalt von ca. 2.900,00 €.
Der Kläger war in Lohngruppe 9 eingruppiert.
Im Januar 2006 wurde dem Kläger eine Stelle in der Arbeitsvorbereitung angeboten. Über diese hatte er sich zunächst gefreut, lehnte sie jedoch dann ab, weil er mit dem Vorgesetzten E nicht zusammenarbeiten könne.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|