Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20.08.2019, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Stuttgart ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
5.Der Streitwert wird auf 9.906,42 € festgesetzt.
I.
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