Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28.1.2005 - PL 9 K 2203/04 - geändert; der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass ihm bei Maßnahmen nach §
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|