I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. November 2019 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten übertarifliche Nachtarbeitszuschläge für im Rahmen von Wechselschichtarbeit geleisteten Arbeitsstunden nachts.
Der Kläger ist auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 20. August 2010 (Bl. 35-40 d.A.) nebst Ergänzungsvereinbarung vom 3. Juli 2012 (Bl. 41 und 42 d.A.) seit dem 1. September 2010 bei der Beklagten, die in ihrem Betrieb in Berlin Essenzen produziert, als Produktionsmitarbeiter beschäftigt. Er ist Mitglied der Gewerkschaft
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