1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 23.10.2014 abgeändert.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.000,00 € brutto sowie Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.03.2014 zu zahlen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe einer Abfindung.
Die Klägerin war seit 01.05.1995 bei der Beklagten in deren Betrieb in A-Stadt in Teilzeit beschäftigt.
Die Klägerin ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Sie hatte 2013 die Lohnsteuerklasse V, ihr Ehemann die Lohnsteuerklasse III.
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