LAG München - Urteil vom 10.05.2007
2 Sa 1244/06
Normen:
TVG § 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Augsburg, vom 29.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 609/03

Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung - wirksamer Wechsel auch ohne Einhaltung einer Frist

LAG München, Urteil vom 10.05.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 1244/06

DRsp Nr. 2007/14404

Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung - wirksamer Wechsel auch ohne Einhaltung einer Frist

»1. Ein Arbeitgeberverband kann in seiner Satzung eine Form der Mitgliedschaft vorsehen, die nicht zur Tarifbindung führt.2. Auch wenn die Satzung einen Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Frist zulässt, macht dies den Wechsel nicht unwirksam.«

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Ansprüche aus einem ab 1.4.2002 gültigen Lohnabkommen zustehen.

Der Kläger ist seit 1.10.1978 als gewerblicher Arbeitnehmer bei der Beklagten, einem Unternehmen der Druckindustrie mit etwa 180 Arbeitnehmern, beschäftigt.

Die Beklagte war seit 1959 ordentliches Mitglied im Verband Druck und Medien Bayern e.V. (vdmb). Die Satzung dieses Verbandes enthält u.a. folgende Regelungen:

"§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Ordentliche Mitglieder des vdmb mit Tarifbindung sowie ordentliche Mitglieder des vdmb ohne Tarifbindung können nur natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen werden, die Inhaber eines Betriebes der Druckindustrie und Medienbranche mit einer Niederlassung im Gebiet des Freistaates Bayern sind.

Der Verbandsbeitritt als ordentliches Mitglied erfolgt grundsätzlich als Mitgliedschaft mit Tarifbindung.

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§ 5 Wechsel der Mitgliedschaftsformen