Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 19.11.2014 (
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 19.11.2014 (
Die Rechtsbeschwerde wird für den Betriebsrat zugelassen.
Die Rechtsbeschwerde wird für die Arbeitgeberin nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten zunächst darüber, ob der Betriebsrat nach tatsächlicher Anwendung eines Haustarifvertrages im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG zu beteiligen ist.
Des Weiteren ist im Streit, welche Tarifverträge im Betrieb der Arbeitgeberin, im Krankenhaus H, zur Anwendung kommen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|