Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.2.2017 (
Es wird festgestellt, dass die Erhöhung des Arbeitsentgelts für
a)Frau J. C.
b)Frau F. T.
c)Frau C. N.
d)Frau K. L.
e)Frau C. N.
f)Frau C. T.
g)Frau S. B.
h)Herr T. C.
i)Frau F. L.
j)Frau L. L.
k)Frau B.-D. L.
zum 01.08.2015 dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegt.
2.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren noch um ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Die Arbeitgeberin betreibt an mehreren Standorten jeweils an Flughäfen Reise- und Servicebüros und beschäftigt insgesamt 131 Mitarbeiter. Der Antragsteller ist der für alle Standorte gebildete Betriebsrat.
1. a. b. c. d. e. f. g. h. i. j. k. 2. 3. a) b) c) d) e) f) g) i) j) k)
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