LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 13.11.2012
4 TaBV 226/12
Normen:
TV PV DLH § 77;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 03.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 570/12

Mitbestimmungsrecht in Fragen der Ordnung des Betriebs

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.11.2012 - Aktenzeichen 4 TaBV 226/12

DRsp Nr. 2013/5311

Mitbestimmungsrecht in Fragen der Ordnung des Betriebs

Eine das Arbeitsverhalten betreffende Weisung des Arbeitgebers wird nicht dadurch mitbestimmungspflichtig, weil sie das Direktionsrecht überschreitet und deshalb rechtswidrig ist.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. August 2012 - 4 BV 570/12 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

TV PV DLH § 77;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Bestellung einer Einigungsstelle.