Antragsteller ist der Betriebsrat in der D. Niederlassung des Arbeitgebers, der dort circa 800 Arbeitnehmer beschäftigt.
Der Arbeitgeber, der keinem Arbeitgeberverband angehört, wendete in der Vergangenheit Regelungen aus verschiedenen Metalltarifverträgen des Tarifgebietes Nordwürttemberg/Nordbaden auch in der Niederlassung D. an. Es war in diesem Tarifgebiet für 1993 eine wöchentliche Arbeitszeit von 36 Stunden vereinbart.
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