Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28. Juli 2020, Az.
Die Berufung des Klägers und die weitergehende Berufung der Beklagten gegen das vorbezeichnete Urteil werden zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung, einer vorsorglich ausgesprochenen Änderungskündigung und einen Beschäftigungsanspruch des Klägers am bisherigen Arbeitsort.
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