Der Beschluss des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 07.08.2008 -
Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, die Mitarbeiterin Liane M. einzugruppieren nach den Eingruppierungsmerkmalen und Vergütungs- und Lohntabellen zum BMT-AW II und die Zustimmung des Antragstellers zur Eingruppierung einzuholen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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