1. Die Beschwerde des Beteiligten Ziff. 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kammern Ludwigsburg, vom 16.05.2008 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten im Rahmen des Beschwerdeverfahrens noch über die Frage, ob der Beteiligte Ziff. 2 bei der Zuordnung von Arbeitnehmern in die Entgeltgruppen des Entgeltrahmen-Tarifvertrag der Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden ein Beteiligungsrecht wegen Ein- oder Umgruppierung nach § 99 BetrVG hat.
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