LAG Nürnberg - Beschluss vom 22.07.2015
4 TaBV 6/15
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 2; BetrVG § 99 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 101 S. 1; SGB VI § 41 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 25.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 61/14

Mitbestimmungsfreie Verminderung der vertraglichen Arbeitszeit bei Bezug ungekürzter Altersrente vor RegelrenteneintrittsalterUnbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats bei Weiterbeschäftigung im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit

LAG Nürnberg, Beschluss vom 22.07.2015 - Aktenzeichen 4 TaBV 6/15

DRsp Nr. 2015/17995

Mitbestimmungsfreie Verminderung der vertraglichen Arbeitszeit bei Bezug ungekürzter Altersrente vor Regelrenteneintrittsalter Unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats bei Weiterbeschäftigung im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit

Bei einer Arbeitszeitreduzierung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Bezug einer ungekürzten Altersrente vor dem Regelrenteneintrittsalter, handelt es sich um keine Einstellung i. S. d. § 99 BetrVG. Es kann vom Betriebsrat die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters im Rahmen einer nur noch geringfügigen Tätigkeit nicht gem. § 101 BetrVG unterbunden werden.

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 25.11.2014, Az.: 7 BV 61/14, wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 2; BetrVG § 99 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 101 S. 1; SGB VI § 41 S. 2;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters H....

Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um ein Logistikunternehmen, das in G... ein Call-Off-Lager betreibt, von dem aus die süddeutschen Filialen der Unternehmensgruppe mit Waren beliefert werden.

Antragsteller ist der in dem Betrieb gewählte elfköpfige Betriebsrat.