Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 12. Februar 2015, Az.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht bei der Erhöhung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit.
1. 2. 3.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|