LAG Niedersachsen - Urteil vom 10.04.2015
6 Sa 1501/14
Normen:
BGB § 151; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 21.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 315/14

Mitbestimmungsfreie Entscheidung der nicht tarifgebundenen Arbeitgeberin über die Bewilligung einer Lohnerhöhung bei Betriebsvereinbarung zur Vergütungsstruktur in Form von GehaltsbändernUnbegründete Vergütungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Betriebsüblichkeit einer jährlichen Gehaltserhöhung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.04.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 1501/14

DRsp Nr. 2015/17662

Mitbestimmungsfreie Entscheidung der nicht tarifgebundenen Arbeitgeberin über die Bewilligung einer Lohnerhöhung bei Betriebsvereinbarung zur Vergütungsstruktur in Form von Gehaltsbändern Unbegründete Vergütungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Betriebsüblichkeit einer jährlichen Gehaltserhöhung

Der Arbeitgeber kann, bei fehlender Tarifbindung, das Volumen der von ihm für die Vergütung seiner Mitarbeiter bereitgestellten Mittel mitbestimmungsfrei festlegen. Eine Betriebsvereinbarung, die das Wie der Verteilung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG regelt, verpflichtet ihn nicht zur Gehaltserhöhung. Neben regelmäßigen Gehaltserhöhungen bedarf es zusätzlicher Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber sich über eine betriebliche Übung zu regelmäßigen Gehaltserhöhungen verpflichten will.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Hannover vom 21.10.2014 - 10 Ca 315/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 151; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, den Lohn des Klägers ab dem 01.01.2014 zu erhöhen.