OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.05.2010
16 A 276/09.PVL
Normen:
LPVG § 72 Abs. 3 Nr. 1 NRW; LPVG § 75 Abs. 1 Nr. 3 NRW;

Mitbestimmung und Anhörung eines Mitmieters von gemeinsamen Büroräumen (Personalrat) hinsichtlich der Vermietung von Büroräumen an die Kuwaitische Botschaft und hinsichtlich der Einrichtung und Nutzung einer Videokamera im Treppenhaus

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.05.2010 - Aktenzeichen 16 A 276/09.PVL

DRsp Nr. 2010/10194

Mitbestimmung und Anhörung eines Mitmieters von gemeinsamen Büroräumen (Personalrat) hinsichtlich der Vermietung von Büroräumen an die Kuwaitische Botschaft und hinsichtlich der Einrichtung und Nutzung einer Videokamera im Treppenhaus

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der aufgrund der mündlichen Anhörung vom 15. Januar 2009 ergangene Beschluss der Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Aachen teilweise geändert.

Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.

Die Anschlussbeschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LPVG § 72 Abs. 3 Nr. 1 NRW; LPVG § 75 Abs. 1 Nr. 3 NRW;

Gründe

I.