Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der aufgrund der mündlichen Anhörung vom 15. Januar 2009 ergangene Beschluss der Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Aachen teilweise geändert.
Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.
Die Anschlussbeschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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