Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. November 2019 und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 2019 werden geändert.
Es wird festgestellt, dass sowohl die Übertragung einer Abwesenheitsvertretung als auch einer Fachbetreuertätigkeit an einen dem Jobcenter Chemnitz von der Stadt Chemnitz zugewiesenen Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 BPersVG der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.
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