Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 01.02.2012 -
Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Kartenabnehmerin/Garderobenfrau zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.
2.Das beklagte Land trägt die Kosten der Berufung.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
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