Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.03.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Betriebsrats zur Verweigerung der Zustimmung zur "Versetzung" eines Leiharbeitnehmers und zur vorläufigen Durchführung der Maßnahme.
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