Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Januar 2020 - 9 TaBV 55/19 - teilweise aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 8. August 2019 -
Der Tenor des Beschlusses des Arbeitsgerichts Köln vom 8. August 2019 -
Die Beteiligte zu 2. wird verpflichtet, den Betriebsrat bei der Entscheidung über die Anträge nach §
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
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