Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. August 2009 - 21 BV 145/09 - wird zurückgewiesen.
Die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 4) wird als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|