1. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 06.03.2013 - 3 BV 37/12 - teilweise geändert.
2. Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, die Zustimmung des Betriebsrats zum Einsatz von Mitarbeitern der Gesundheitszentrum B. GmbH einzuholen, die bei Operationen in deren Räumlichkeiten durch angestellte Ärzte der Arbeitgeberin als OP-Schwestern und -Pfleger eingesetzt werden.
3. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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