1. Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 18.11.2010 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen
-
Es wird festgestellt, dass der Einsatz von Fahrern, die bei Fremdunternehmen angestellt sind, auf Bussen der Antragsgegnerin während der so genannten
„T-E“ eine nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung darstellt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|