BAG - Beschluß vom 28.01.1992
1 ABR 56/90 (B)
Normen:
BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2, 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 18.01.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 2/89
LAG Rheinland-Pfalz, vom 01.06.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 6 TaBV 19/90

Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit

BAG, Beschluß vom 28.01.1992 - Aktenzeichen 1 ABR 56/90 (B)

DRsp Nr. 1998/7287

Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit

»Der Personalrat hat nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitzustimmen, wenn einem Arbeitnehmer eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird.«

Normenkette:

BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2, 4 ;

Gründe:

A. Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens ist die Betriebsvertretung der US-Dienststelle "6966th Civilian Support Center (Transportation)". Anfang 1989 hat die Dienststelle drei bei ihr beschäftigten Zivilangestellten vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Während dem Angestellten Scha. nach sechs Monaten die höherwertige Tätigkeit auf Dauer übertragen und er entsprechend mit Zustimmung der Betriebsvertretung höhergruppiert wurde, endete die vorübergehende Beschäftigung mit höherwertigen Tätigkeiten der Angestellten Schw, und M. nach drei Monaten. Der Angestellte Scha. wurde für die Zeit, in der er die höherwertige Tätigkeit vorübergehend wahrnahm, "vorübergehend höhergruppiert", während die Angestellten Schw. und M. für die Zeit der Wahrnehmung der höherwertigen Tätigkeiten eine Zulage in Höhe des Unterschiedes zwischen den einschlägigen Vergütungsgruppen erhielten.