Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 08.05.2008 -
Es wird festgestellt, dass der Antragsteller bei befristeten Versetzungen von Beamten des Betriebs V, mit Ausnahme der in der Position eines Leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG tätigen Beamten, von mehr als einem Monat zum C C B P (C) verbunden mit einem Wechsel des Dienstortes nach § 99 BetrVG zu beteiligen ist.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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