ArbG Frankfurt/Main, vom 24.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 21/2 BV 1309/07
Mitbestimmung bei Umgruppierung; Unterrichtungspflicht der Arbeitgeberin bei Zuordnung von Tätigkeitsbezeichnungen zu neuen Tarifgruppen eines Vergütungstarifvertrages; unzureichende Widerspruchserklärungen des Betriebsrats in Textform
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.07.2009 - Aktenzeichen 4 TaBV 232/08
DRsp Nr. 2010/1556
Mitbestimmung bei Umgruppierung; Unterrichtungspflicht der Arbeitgeberin bei Zuordnung von Tätigkeitsbezeichnungen zu neuen Tarifgruppen eines Vergütungstarifvertrages; unzureichende Widerspruchserklärungen des Betriebsrats in Textform
1. Die Regelung des § 2 Nr. 2 Satz 3 VTV enthält keine Erweiterung des gesetzlichen Mitbestimmungsrechts bei Ein- und Umgruppierungen sondern lediglich eine deklaratorische Verweisung auf § 99BetrVG.2. Die Ein- und Umgruppierung von Arbeitnehmern ist keine rechtsgestaltende Maßnahme sondern ein Akt der Rechtsanwendung; beteiligt eine Arbeitgeberin den Betriebsrat entgegen § 99BetrVG an der mit einer Ein- oder Umgruppierung verbundenen Rechtserkenntnis nicht, führt dies nicht zur Unzulässigkeit der Umsetzung der Ein- oder Umgruppierung sondern lediglich dazu, dass der Betriebsrat von der Arbeitgeberin die nachträgliche Einholung einer Zustimmung zu dieser Maßnahme verlangen kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.