I.
Bis Anfang 1998 holte ein Fahrer des Fahrdienstes der Universitätsverwaltung in den frühen Morgenstunden die für die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bestimmten Briefsendungen beim Hauptpostamt Düsseldorf ab. Mit Schreiben vom 24. Februar 1998 setzte der Beteiligte den Antragsteller davon in Kenntnis, dass die Deutsche Post AG künftig ihre eigenen Aufgaben der Postzustellung an die Universität wahrnehmen, d.h. gegen ein geringes Entgelt die Post bereits gegen 7.30 Uhr zustellen werde. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Deutschen Post AG wurde am 4. März 1998 getroffen. Die Aufforderung des Antragstellers, ein Mitbestimmungsverfahren durchzuführen, lehnte der Beteiligte letztmals mit Schreiben vom 30. März 1998 ab.
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