ArbG Elmshorn, vom 28.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 37 d/10
Mitbestimmung bei innerbetrieblicher Fortbildung im Rahmen einer Versetzung; unbegründeter Antrag des Betriebsrates auf Aufhebung einer Versetzung bei Durchführung vorbereitender Fortbildungsmaßnahme; Rechtsschutzbedürfnis des Betriebsrats auch nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.08.2011 - Aktenzeichen 5 TaBV 10/11)
DRsp Nr. 2011/22174
Mitbestimmung bei innerbetrieblicher Fortbildung im Rahmen einer Versetzung; unbegründeter Antrag des Betriebsrates auf Aufhebung einer Versetzung bei Durchführung vorbereitender Fortbildungsmaßnahme; Rechtsschutzbedürfnis des Betriebsrats auch nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme
1. Wenn die Betriebsparteien darüber streiten, ob die innerbetriebliche Fortbildung eines Mitarbeiters bereits als Teil der Versetzung (Einarbeitungszeit) und damit mitbestimmungspflichtig nach § 99 Abs. 1BetrVG ist, darf der Antrag des Betriebsrats auf Aufhebung der personellen Maßnahme nach § 101 Satz 1 BetrVG auch dann nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückgewiesen werden, wenn die innerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahme mittlerweile abgeschlossen und dem Arbeitnehmer der neue Arbeitsplatz endgültig zugewiesen worden ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.