Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 12. September 2007 - 9 Ca 9437/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, vom Kläger zu verlangen, dass er bei jeder Krankmeldung unverzüglich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.
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