Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 16.12.2008 - öD 6 Ca 2378 b/08 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.763,32 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 04.09.2008 zu zahlen.
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