Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 11.03.2009 –
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob die tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung darstellt.
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