ArbG Hannover, vom 15.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 13 BV 13/04
Mitbestimmung bei der Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen - rechtswidrige Anweisung zur individuellen Erfassung der Umsatzleistungen - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.03.2007 - Aktenzeichen 11 TaBV 101/06
DRsp Nr. 2008/1789
Mitbestimmung bei der Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen - rechtswidrige Anweisung zur individuellen Erfassung der Umsatzleistungen - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
1. Die Anweisung zur individuellen Erfassung der Umsatzleistungen in Verbindung mit der daran anschließenden leistungsbezogenen Auswertung ist mitbestimmungspflichtig nach § 94 Abs. 2BetrVG. 2. Ist aus der gegliederten Erfassung der Tagesleistung der Mitarbeiter und den daran anknüpfenden einheitlichen Personalführungsmaßnahmen zu schließen, dass die Arbeitgeberin die erfassten Daten tatsächlich systematisch und vergleichend auswertet, genügen diese Feststellungen zur Begründung des Mitbestimmungsrechts gemäß § 94 Abs. 2BetrVG, auch wenn die Arbeitgeberin insoweit die von ihr maßgeblich zugrunde gelegten Kriterien nicht offen legt.3. Das Mitbestimmungsrecht des § 94 Abs. 2BetrVG erfasst vom Umfang her nicht nur die Aufstellung der Beurteilungsgrundsätze als solcher sondern auch die dazugehörige verfahrensmäßige Ausgestaltung; damit fällt bereits die Erhebung der Daten zum Zweck der systematischen Auswertung unter den Mitbestimmungstatbestand.
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