1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 14.03.2012 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1. Der Antragsteller ist der in einer Filiale der Arbeitgeberin gewählte dreiköpfige Betriebsrat. Er nimmt diese wegen Verletzung seines Mitbestimmungsrechts bei der Arbeitszeiteinteilung auf Unterlassen, hilfsweise Feststellung, in Anspruch.
Für die KW 27 vom 04. bis 11.07.2011 hängte die Arbeitgeberin am 29.06.2011 einen Dienstplan mit dem Zusatz "unter Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats" im Betrieb aus. Eine Einigungsstelle hierzu wurde vom Arbeitsgericht am 04.07.2011 eingesetzt. Ein Einigungsversuch der Beteiligten am 06.07.2011 scheiterte daran, dass über die Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Gewerkschaftsveranstaltung und dessen Vertretung kein Einvernehmen erzielt werden konnte.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|