LAG Berlin - Urteil vom 28.02.2007
15 Sa 1966/06
Normen:
MTV (Pro S.) § 12 § 12 b Abs. 3 § 13 Abs. 2, Anlage B ; TVG § 4 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 78 Ca 8628/06

Mitberücksichtigung von Bewährungszeiten vor Inkrafttreten eines tarifvertraglichen Bewährungsaufstiegs bei Altenpflegehelferin

LAG Berlin, Urteil vom 28.02.2007 - Aktenzeichen 15 Sa 1966/06

DRsp Nr. 2007/9534

Mitberücksichtigung von Bewährungszeiten vor Inkrafttreten eines tarifvertraglichen Bewährungsaufstiegs bei Altenpflegehelferin

»1. Führt ein Tarifvertrag erstmals Bewährungsaufstiege neu ein, dann können regelmäßig die Zeiten, die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages liegen, bei der Zurücklegung der Bewährungszeiten mitberücksichtigt werden. 2. Wollen die Tarifvertragsparteien von dieser Regel ausnahmsweise abweichen, dann müssen sie dies deutlich zum Ausdruck bringen (im Anschluss an BAG vom 29.09.1993 - 4 AZR 693/92 - NZA 1994, 761). Dies ist beim MTV Pro S. nicht der Fall.«

Normenkette:

MTV (Pro S.) § 12 § 12 b Abs. 3 § 13 Abs. 2, Anlage B ; TVG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Januar 2007. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Frage, ob Bewährungszeiten auch vor Inkrafttreten eines Konzerntarifvertrages zurückgelegt werden können. Dies ist Gegenstand zahlreicher Parallelrechtstreitigkeiten, die nunmehr als Revisionen beim 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts anhängig sind.