Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Januar 2007. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Frage, ob Bewährungszeiten auch vor Inkrafttreten eines Konzerntarifvertrages zurückgelegt werden können. Dies ist Gegenstand zahlreicher Parallelrechtstreitigkeiten, die nunmehr als Revisionen beim 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts anhängig sind.
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