Der Kläger stand in der Zeit vom 01. September 1998 bis 31. Dezember 2000 in einem befristeten Arbeitsverhältnis als Bauaufseher zu den Berliner W. (BWB). Diese räumten als Anstalt öffentlichen Rechts aufgrund eines Gesetzes zu ihrer Teilprivatisierung vom 17. Mai 1999 (GVBl. S. 183) der B. H. AG, von der das Land Berlin 50,1 % der Anteile hält, eine Beteiligung von 49,9 % als stiller Gesellschafter ein.
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