I. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 14.11.2019 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 07.11.2019 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten im Vorabentscheidungsverfahren zum Rechtsweg um die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für von der Klägerin klageweise geltend gemachte Vergütungsansprüche.
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