LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.01.2011
7 Sa 534/10
Normen:
ArbGG § 65;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 30.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 63/10

Mietwohnung; Rechtweg; Werkmietwohnung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.2011 - Aktenzeichen 7 Sa 534/10

DRsp Nr. 2011/10698

Mietwohnung; Rechtweg; Werkmietwohnung

Hält das Arbeitsgericht den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für eröffnet, wenn der beklagte Arbeitgeber gegen eine Forderung auf Arbeitsvergütung mit einer behaupteten Mietforderung wegen Überlassung eines Appartementes aufrechnet, dann ist es dem Berufungsgericht wegen § 65 ArbGG grundsätzlich verwehrt, durch Vorbehaltsurteil über die Vergütungsforderung zu entscheiden und wegen der ausschließlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnden Gegenforderung den Rechtstreit zu verweisen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 30.06.2010, Az.: 6 Ca 63/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 65;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers auf Auszahlung von Lohnansprüchen.