Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 30.06.2010, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers auf Auszahlung von Lohnansprüchen.
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