Das Urteil des SG Oldenburg vom 18. Februar 2020 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin 1/4 der notwendigen Kosten des Widerspruchsverfahrens, im Übrigen keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Beklagte wendet sich mit seiner Berufung gegen die seitens des Sozialgerichts (
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|