Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 29.01.2015 - 2 Ca 1234/14 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16,65 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6,93 EUR seit 16.08.2014 und aus 9,72 EUR seit 16.09.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) tragen der Kläger zu 8/9 und die Beklagte zu 1/9.
III.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Für die Beklagte wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Mehrarbeitszuschläge.
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