Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 27. September 2011 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich um die Mindestbeitragsverpflichtung der Beklagten für monatlich zwei gewerbliche Arbeitnehmer im Zeitraum von Dezember 2005 bis Dezember 2010.
Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Er zieht nach näherer tariflicher Regelung die Beiträge der beugewerblichen Arbeitgeber zu den Sozialkassen des Baugewerbes ein.
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