Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 01.04.2011 abgeändert:
Die Ratenzahlungsanordnung wird auf 15,00 EUR herabgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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