Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 8. Juli 2015 (
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe in vollem Umfang mit Wirkung vom 19. März 2015 für den ersten Rechtszug bewilligt.
Zur Wahrnehmung seiner Rechte in diesem Rechtszug wird ihm Rechtsanwalt C aus I beigeordnet.
Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger keinen eigenen Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten hat.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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