LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.04.2007
14 (13) Sa 1152/06
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; BetrAVG § 16 ; BGB § 242 § 315 ; LO 1985 (Bochumer Verband) § 20 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 20.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3229/06

Mangels rechtzeitiger eigener Rüge erloschene Rentenanpassungansprüche - keine gleichheitswidrige Benachteiligung durch Stichtagsregelung zur Wirksamkeit von Verbandsrügen bei Rentenanpassungen des Bochumer Verbandes - kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Irrtum

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2007 - Aktenzeichen 14 (13) Sa 1152/06

DRsp Nr. 2007/17633

Mangels rechtzeitiger eigener Rüge erloschene Rentenanpassungansprüche - keine gleichheitswidrige Benachteiligung durch Stichtagsregelung zur Wirksamkeit von Verbandsrügen bei Rentenanpassungen des Bochumer Verbandes - kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Irrtum

1. Die Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung von Betriebsrenten wird durch die streitbeendende Wirkung einer früheren nicht gerügten Anpassungsentscheidung begrenzt.2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch im Verhältnis der Arbeitgeberin zu ihren Betriebsrentnern.