Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung.
Der Kläger war seit 1.1.2001 bei der pp. GmbH als Korrespondent beschäftigt.
Die pp. GmbH wurde im Dezember 1998 an die pp.-Gruppe veräußert und gehörte bis September 2002 zum Konzern der Beklagten.
Im Zuge der Verschmelzung der pp. M. AG und der pp. GmbH zur pp. M. AG im November 2000, die zu mehreren Umzügen von Betrieben und Betriebsteilen führte, wurde unter dem 07.12.2000 eine "Betriebsvereinbarung zwischen der pp. M. AG und deren Tochterunternehmen und den Betriebsräten der pp. M. AG und deren Tochterunternehmen anlässlich der Durchführung der Betriebsänderungen" abgeschlossen. Diese enthält u. a. folgende Regelungen:
"Sozialplan
der
pp. M. AG, und deren Tochtergesellschaften, sämtlich vertreten durch den Vorstand der pp. M. AG
- nachstehend Unternehmen genannt -
und
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